Teil: – 2 – ” Die unendliche Geschichte eines widerrechtlich, fremdbesetzten Hauses, deren Land und deren Bewohner, welche krampfhaft nach einer Befreiung suchen und diese aber noch nicht finden können ! Alles unter dem Motto: – ” Es war einmal …….. ” !
Das Geister Haus – Teil: – 2 – !
Dieses von unserer Redaktion hier eingestellte – “ Original - Schriftstück ” belegt also unsere Geschichte ganz eindeutig ! Wir möchten aber hierzu noch etwas genauer eine Stellungnahme beziehen und gestatten uns von daher, einige Anmerkungen zu dem Inhalt dieses Briefes an Sie zu richten. Man muss ihn sich auf der Zunge zergehen lassen, was wir hiermit öffentlich tun !
Punkt: – 1 -
Dieses Schreiben ist ein offizielles Schreiben eines Mitarbeiters, des Bundespräsidialamtes und damit des Bundespräsidenten, versehen mit dem genauen Datum vom 22. Dezember aus dem Jahre 2008 und versehen mit einer Original – ZB – Geschäftsnummer ! Also es ist noch nicht einmal ein Jahr alt.
Punkt: – 2-
Wir stellen hier in aller Öffentlichkeit fest, durch diesen Brief bestätigt, dass das sogenannte Bundesverfassungsgericht im - Jahre 1973 – festgestellt hat, dass das Deutsche Reich trotz des Zusammenbruchs - 1945 - nicht untergegangen ist. Danach besitzt dieses Deutsche Reich noch Rechtsfähigkeit !!! Diese Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig !!! ( Wir möchten besonders darauf hinweisen.: - Nicht zu verwechseln mit dem sogenannten 3. Reich ! Hier ist das gegründete Reich von Bismark und damit die Verfassung von – 1871 – gemeint und angesprochen ! Also bitte: die rechte Keule eingepackt lassen. Es gibt ja leider immer Dummköpfe, welche dieses immer zu gerne und absichtlich verwechseln. Wir reden hier über umgesetztes Staatsrecht und Völkerrecht !
Punkt: – 3 -
Vor allem führt die in der Praxis eher bedeutungslose -Rechtsprechung des sogenannten – ” BFG ” – nicht dazu, dass das ” Deutsche Reich ” dadurch wieder handlungsfähig werden könnte.
Frage von unserer Redaktion: Wir dachten immer und werden es täglich so gelehrt, dass höchstrichterliche Urteile umzusetzen und zu befolgen sind ? Warum, so fragen wir mit Recht, wird hier gelogen, dass die Balken sich biegen; es wird dieses alles verschleiert eben als Tabu behandelt ? ? ? Ein
– ” Rechtskräftiges Urteil ” – bleibt nun einmal ein rechtskräftiges Urteil !!!!
Punkt: – 4 – :
Die Rechtsprechung fußte zum einen auf völkerrechtlichen Erwägungen, nach denen ein Staat nicht deshalb aufhört zu existieren, weil er nach dem Krieg kapituliert hat. Hier muss man sich ebenso die geschichtliche Frage stellen, wer eigentlich kapituliert hat ? Nach unserem Wissen hat nur die Wehrmacht, also das Militär kapituliert und niemals die eigentliche Staatsmacht selbst !
Punkt: – 5 - : Wir merken weiterhin und erneut an, dass nicht nur ein ” Wiedervereinigungsgebot vorgesehen war in diesem prov. Interrims G.G. ( Nicht unsere Verfassung !!! Nach telefonischen Rücksprachen mit Professor Schachtschneider als Staatsrechtler ist die Verfassung von ” 1871 ” immer noch unsere rechtlich, gültige Verfassung ! Alle anderen Verfassungen welche danach kamen, sind nicht relevant. Herr Professor Schachtschneider hat dieses auch in einem seiner geschriebenen Bücher ausfühlich dargelegt und begründet. Den genauen Verlag und den genauen Buchtitel, werden wir Euch in Kürze noch bekanntgeben ! Das provisorische, Interrims – Grundgesetz welches uns als unsere gültige eigentliche Verfassung heute ausgegeben wird, ist der Verfassung von – ” 1871 ” einfach ohne Volksbefragung, also dem “ G.G ” von heute einfach nur übergestülpt worden ! !! ) Daher gilt auch unsere Forderung weiterhin und : – ” Nach wie vor ” – ” Eine Verfassung “, frei bestimmt durch das Souverän des gesamten Deutschen Volkes ! ( Siehe die Rede von Professor: Carlo Schmidt ) ! Und außerdem war dieses Wiedervereinigungsgebot niemals begrenzt auf das sogenannte Mitteldeutschland ! ( Siehe die Rede von Wolfgang Schäuble 2006, beim Sudetentreffen )
Oder war da vielleicht bisher unser eigenes Hörgerät ausgefallen, bei diesem angesprochenen Punkt. Wir glauben nicht !!!
Punkt: – 6 -
Anmerkung unserer Redaktion : Es ist richtig. Eine Trennung wurde zwar aufgehoben innerhalb eines besetzten Gebietes. Aber es fand niemals eine Wiedervereinigung statt, weil dieses überhaupt nicht möglich war laut dem geltenden Völker- und Staatsrecht. Wir halten deshalb fest: Daher gilt auch weiterhin, das Deutsche Reich ist nicht untergegangen. Als rechtlicher Fortbestand !
Auf einem bestehenden Staatsgebiet kann kein zweiter Staat bestehen, entstehen und genau aus diesem Grunde hat es auch keine Wiedervereinigung gegeben !!!!
Die Schlussfolgerung wieder daraus:
Wir sind nun einmal Büger des Deutschen Reiches und nicht dieser selbsternannten – ” BRD ” Ob uns das passt, oder nicht !
Zum Abschluß bitten wir noch alle unserer etablierten Volksrechtler endlich ihr Schweigen aufzugeben, zu brechen und endlich einmal Tacheles zu reden, was der wahre Status unseres Lande ist ! Denn gerade diese Fachleute sind es, welche diese ehrlichen Tatsachen besonders unserem Land und unseren Menschen schuldig sind ! Mit einer Klärung zudem und endlich, verhelfen Sie unserem Land zu einer rechtmäßigen Verfassung, frei bestimmt durch unsere Menschen ! Und auch letztendlich damit unserem ” Land Deutschland ” das zu zollen, was diesem Staat und den Menschen dieses Landes wahrheitlich und ehrlich gebührt und zusteht !!!!
Herr Professor Dr. Stefan Pieper, ist übrigends an der Westfälischen Wilhelms – Universität, in Münster beschäftigt. Auch Ihn persönlich bitten wir sehr herzlich um Mitaufklärung ! Zu Bedenken geben wir dabei auch einen sehr wichtigen Punkt, nämlich, dass auch diese Fachleute betroffene Bürger unseres Landes sind !!!
Eure Volksgewerkschaft e.V.




















