Drei Millionen Rentner müssen rückwirkend Steuern nachzahlen !

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Altersarmut © Fotograph Balzer Matthias - www.pixelio.de

Es gibt 20 Millionen Rentner in Deutschland !

Drei Millionen von Ihnen, sollen nun rückwirkend ihre Steuern nachzahlen. Dieses teilte gestern die Steuergewerkschaft für Rentnerinnen und Rentner in einer Pressemeldung mit.

Diese Zahl von – 3 Millionen Rentnerinnen und Rentnern – , schätzt die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG). Bisher ging sie nur von zwei Millionen aus. Grund dafür: – ” Die Rentnerinnen und Rentner sollen auf die – 2005 – geänderte Rentenbesteuerung nicht reagiert haben. Es habe sich jetzt gezeigt, daß viele zwar eine Steuererklärung abgegeben, aber falsch ausgefüllt haben, sagte Manfred Lehmann, der – DSTG-Chef in NRW – . Alleine für – NRW – rechnet Lehmann damit, dass bis zu 600 000 Rentner Steuererklärungen nachreichen oder ändern müssen und dieses zum Teil für mehrere Jahre rückwirkend. Ein erster großer Test für den Datenabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanzamt habe in NRW ergeben, dass bis zu 40 Prozent der Steuererklärungen fehlerhaft seien, sagte Lehman. Anfang 2010 erhielten die Finanzämter genaue Daten für jeden Rentner. Sie würden in Ranglisten übermittelt, mit den größten Säumnissen zuerst und den geringfügigsten Fällen am Ende. Lehmann erwartet durch die vielen neuen Fälle im kommenden Jahr Engpässe in den Finanzämtern. Deshalb wird sich – 2010 – die Bearbeitung der Steuererklärungen mit Sicherheit verzögern.” Lehmann betont, es gehe zumeist um niedrige Beträge. Aber nach geltendem Recht müssten wir jedem Cent nachlaufen.” Dagegen wehrt sich die – DSTG – und fordert eine Bagatellgrenze von -” 500 Euro ” – Steuerschuld im Jahr.

Hierzu vorab die Bestimmungen der Rentenbesteuerung :

Die Rentenregeln für die Steuer !

Früher war alles besser und die Rentenbesteuerung weniger einschneidend als heute. Während bis 2005 bei der gesetzlichen Rente meist nur 20 bis 25 % der Rente überhaupt zum steuerpflichtigen Einkommen gehörten, sollen es bis – 2040 = 100 % sein. Dazu kommen die neuen staatlich geförderten Modelle, die wie die Riester-Rente schon heute voll steuerpflichtig sind.

Der Überblick

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die Rürup-Rente sowie Renten aus berufsständischen Versorgungswerken sind nach Abzug des persönlichen Rentenfreibetrages steuerpflichtig. Renten aus privaten Rentenversicherungen sind mit dem günstigen Ertragsanteil steuerpflichtig, dessen Höhe sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet. Leibrenten mit befristeter Laufzeit, z. B. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten aus privaten Versicherungen, sind mit dem besonderen Ertragsanteil steuerpflichtig.

Der hängt davon ab, wie lange die Rente voraussichtlich gezahlt wird. Die Riester-Rente und Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung, deren Beiträge steuerfrei geblieben sind, sind in voller Höhe als “sonstige Einkünfte” steuerpflichtig. Beamtenrechtliche Pensionen, Betriebsrenten aus einer Direktzusage oder aus Unterstützungskasse sowie entsprechende Hinterbliebenenbezüge sind in voller Höhe als “Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit” steuerpflichtig und gehören in die – ” Anlage N ” – .

1. Das gilt für Ihre Renten

1.) – Besteuert wurden in – 2007 = 54 % – der gesetzlichen Rente. Der Satz steigt bis – 2020 jährlich – für jeden neuen Rentnerjahrgang um – 2 Prozentpunkte – ! Und dann bis – 2040 – noch einmal um – “ 1 ” – Prozentpunkt -, bis die Rente – 2040 – wieder voll steuerpflichtig ist.

2. ) – Für Ihre Rente wird ein lebenslänglicher Rentenfreibetrag ermittelt. Den berechnet das Finanzamt, indem es von Ihrer Rente den fälligen Steuerbetrag abzieht.

Beispiel:

Bekommen Sie – “ 1.000 Euro Rente ” – und müssen – 54 % – davon versteuern, liegt der Steueranteil bei – 540 Euro – und der persönliche – ” Rentenfreibetrag ” – bei - 460 Euro !

3. ) – Diesen Rentenfreibetrag zieht das Finanzamt in Zukunft von der Rente ab. Den restlichen Betrag müssen Sie versteuern.

Frage: Wieso zieht das Finanzamt diesen rentenfreibetrag ohne Ihre Genehmigung vom Bruttobetrag ab. Mit welcher Berechtigung? Ihr eigenes Geld, welches Sie eigends für ihren Lebensabend angespart haben. Überlegen Sie bitte mal weiter.

Sie könne sich gegen diesen Abzug noch nicht einmal wehren, weil diese Finanzmafia es gleich abzieht, bevor sie Ihre Rente in Ihren eignen Händen halten. Auch hier die Frage: Wer ermächtigt sie dazu? Etwa diese undemokratische Gesetzgebung dieses Landes ?

Ganz schön dreist und hinterfotzig nennen wir diese Vorgehensweise !

Ein weiteres Beispiel:

Steigt Ihre Rente in den kommenden – 15 Jahren - auf - 1.250 Euro - an, dann müssen Sie – 790 Euro – davon versteuern, weil der persönliche Rentenfreibetrag bei - 460 Euro stehen bleibt.

Hierzu die Anmerkungen der Redaktion Volksgewerkschaft e.V. :

Liebe Rentnerinnen und Rentner zunächst einmal die ehrliche Frage an Sie alle: – ” Habt Ihr immer noch nicht gelernt aus Euerem Schaden, welche diese – ” Abzockerbande ” – Euch schon ein ganzes Leben zugefügt hat ?

Uns ist es unbegreiflich, daß Ihr Euere – Metzger – immer wieder neu wählt ? Warum wir diese berechtigten Fragen an Euch alle stellen, möchten wir hier einmal ausführlich darlegen, falls es Euch allen nicht bekannt sein sollte.

Führen wir es doch nachfolgend einmal genau auf :

Aus der Rentenkasse geplündert:
1.) Zwangsweise Enteignung des Versichertenvermögens und der Rücklagen der Rentenversicherungsträger im
1. und 2. Weltkrieg zugunsten der Kriegskassen.
2.) Endgültige Enteignung der Rentenversicherungsträger zugunsten der Staatskasse 1955.
(Das entsprach dem halben Bundeshaushalt).
3.) Kriegsfolgelasten (Renten für Millionen Kriegsteilnehmer, Millionen Kriegerwitwen, Heimatvertriebene,Aussiedler).
4.) Ab 1960 Abschöpfung der Überschüsse in den Versicherungskassen durch den Staat (von 1957 bis 2002 wurden umgerechnet rund 700 Milliarden Euro incl. Verzinsung den Rentenversicherungskassen nicht wieder erstattet (rund 1,5 Billionen DM , und jetzt wird dreist behauptet, die Rentenkassen seien leer !
5.) Ab 1974 haftet die Angestelltenversicherung für die Defizite der Arbeiterrentenversicherung. Bis einschließlich 2002 wurden rund 195 Milliarden DM überwiesen.
6.) 1990: Überführung der Rentenversicherung der DDR, einschl. Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung muss damit auch die Renten aller Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der DDR (Ministerien, aller Behörden, Volkspolizei, nationale Volksarmee, Staatssicherheit, Schulen, Hochschulen, wissenschaftliche Institute usw.) aufkommen, deren Nachfolger als Beamte selbstverständlich keine Beiträge mehr zahlen, die aber auf Grund der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme hohe Rentenansprüche haben bzw. Renten beziehen.
7.) Deutsch-Polnisches Sonderabkommen zur Sozialversicherung v. 9.10.1975 galt bis 1990: Jeder Pole, der in der Bundesrepublik einen Wohnsitz nimmt, wird rentenrechtlich so behandelt, wie ein vergleichbarer deutscher Kollege, dh. entsprechend dem Fremdrentengesetz. Dazu reichte es, einen Wohnsitz in der BRD anzumelden.
8.) Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet v. 22.4.1992.
9.) 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz v. 1994 zum Ausgleich beruflicher Benachteiligung politisch Verfolgter u.a. in der Rentenversicherung.
10.) Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligung für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet vom 1.7.1997.
11.) Neuregelung für Rentenzahlungen aus einer Beschäftigung in einem Ghetto während des Krieges v. 2.6.2002.
12.) 1994 hat das Institut der Deutschen Wirtschaft bereits darauf hingewiesen, dass Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung für die versicherungsfremden Leistungen pro Jahr mehr als 170 Milliarden DM aufwenden müssen. Der Bund als Verursacher beteilige sich daran nur mit 70 Milliarden DM; auf den restlichen 100 Milliarden DM blieben die Beitragszahler sitzen. Da diese Zusammenhänge also den Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft bekannt sind, stellt sich die Frage nach deren wahren Intentionen, wenn sie den weiteren Abbau sozialer Leistungen fordern, ohne zuerst diese Ungerechtigkeiten zu bereinigen.

Vorstehende Angaben Nr. 1 – 12 entnommen der Informationsschrift für Arbeitnehmer zur Rentenpolitik versicherungsfremde Leistungen in der Angestelltenversicherung ( Mai 2004 ) – Quellen hierzu: Bundestagsdrucksache 1659 v. 8.9.1955¸ Unterlagen der BfA, VDR u.a . )

Alle diese Rentengelder wurden zweckentfremdet!

Wir erinnern weiter daran:

Die bisherigen Regelungen führten immer dazu, daß die Bürger/innen weiterhin geknechtet und über den Tisch gezogen werden. So wurden zum Beispiel bei der Wiedervereinigung im Jahre – 1990 -, etwa 80 Milliarden zur Befriedigung des russischen Millitärs und deren Abzug gezahlt, aus der Rentenkasse. Noch frühere Eingriffe in die Rentenkasse sind ebenfalls bekannt. Schätzungen von Rentenexperten haben ergeben, daß die Rentenauszahlungen – 12x - höher – wären, wenn diese Gelder vernünftig als Spareinlagen für den einzelnen Bürger angelegt worden wären. Stattdessen, speist man die die Renter heute ungefähr jedes mal mit geringen Prozenterhöhungen unter – Einem – Prozent – Punkt – ab . Eine weitere Überlegung für Sie sollte damit einbezogen sein. So wie wir nachvollziehen haben sie doch während Ihres Berufslebens auch genügend Steuern bezahlt. Oder etwa nicht? Nun wird Ihnen wieder erneut, auch in Ihrem verdienten Lebensabend und bei ihrer selbstangesparten Altersversorgung durch ein Finanzamt dieser maroden ” Finanz – BRD ” – vorgeschrieben.

Wehren Sie sich !

Sie haben ein verbrieftes Recht dazu !

Siehe die Berechnung:

Bekommen Sie – ” 1.000 Euro Rente ” – und müssen – 54 % - davon versteuern, liegt der Steueranteil bei – 540 Euro – und der persönliche – ” Rentenfreibetrag ” – bei – 460 Euro !

Finden Sie diese doppelte Abzocke gerecht und überhaupt mit welcher Berechtigung – 54 % – Versteuerung, von einem so geringen Betrag ? – Mit welcher Berechtigung ? – Das ein Staat Steuern einnehmen muss, steht außer Frage. Aber warum immer nur von den kleinen Mitbürgerinnen und Mitmitbürgern ? Und dazu kommt noch hinzu, in einer so hohen unverschämten Berechnung an Prozent – Anteilen. Warum so fragen wie Sie erneut, lassen Sie sich dieses alles gefallen und bieten ? Dieses Politikergesox verschleudert unsere Steuergelder in enormen Summen und mit vollen Händen, verschuldet unser gesamtes Land so hoch bis nichts mehr geht und wir dürfen es dann gemeinsam zusammen auslöffeln und dafür gerade stehen!

Es muß sich schnellstens was ändern in diesem Land! Die Regularien für ein friedliches Zusammenleben, ohne ständig steigende Ungerechtigkeit und weiter um sich greifende Armut muss wieder durch uns alle, in ein lohnendes, friedliches Leben auch im Lebensabend in normale Bahnen zurückfinden und hergestellt werden. Wir haben Alternativen anzubieten!

Helft alle dabei friedlich mit und unterstützt uns !

Euere Volksgewerkschaft



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